Wilhelm Busch Grundschule Bedburg

Gemeinsames Lernen

Schule ist ein Ort, an dem alle willkommen  sind.  Wir wollen Vielfalt!

Gemeinsames Lernen (GL) bedeutet, dass Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam im Klassenverbund der Regelschule lernen - miteinander und voneinander!

Die Unterschiedlichkeit der Menschen nicht nur hinzunehmen, sondern als Chance und Bereicherung für jeden Einzelnen und für die Gemeinschaft zu betrachten, gehört zu den wesentlichen Grundeinstellungen für unser inklusives Arbeiten!

 

GL an der WBS

Seit Beginn des Schuljahres 2000/2001 ist an der Wilhelm-Busch-Schule der Gemeinsame Unterricht (seit 2014 unter dem Begriff "Gemeinsames Lernen" geführt) fester Bestandteil des Schulprogramms. Seit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz werden Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen (LES)  inklusiv - in der Regel ohne einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF) - unterrichtet.

Bei dieser Unterrichtsform wird ein gemeinsamer Inhalt so aufbereitet, dass alle Schüler und Schülerinnen daran teilhaben können. In einem offenen Unterricht kann man diesem Anspruch am ehesten gerecht werden, da hier stets die Möglichkeit einer starken Differenzierung und Individualisierung gegeben ist. Die Schüler und Schülerinnen bekommen so die Chance, ihre eigenen Lernwege auf der Basis ihrer individuellen Fähigkeiten zu finden. Unterricht in vielfältig zusammengesetzten Gruppen erfordert die Überwindung einer Defizit- zugunsten einer Fähigkeitenorientierung.

Ziel des Gemeinsamen Lernens ist die wohnortnahe Integration von SchülerInnen mit individuellen Beeinträchtigungen in das Schulleben der Grundschule. Die sonderpädagogische Förderung kann nach den Bildungszielen der Grundschule (zielgleicher Unterricht) oder nach dem Bildungsziel einer entsprechenden Förderschule erfolgen (zieldifferenter Unterricht):

*Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und den Förderschwerpunkten Sprache, Emotionale und Soziale Entwicklung, Körperliche und Motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation oder Sehen werden im Rahmen des Gemeinsamen Lernens zielgleich unterrichtet. Das bedeutet, für diese SchülerInnen gelten die Richtlinien der Grundschule.

* Kinder mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf und den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung werden im Rahmen des Gemeinsamen Lernens zieldifferent unterrichtet. Dies bedeutet, für diese SchülerInnen gelten die Richtlinien der entsprechenden Förderschule.

Für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird das Gemeinsame Lernen in der Grundschule oder der Unterricht in der Förderschule in rechtlicher und pädagogischer Sicht als gleichwertiger Förderort betrachtet.

Frau Lipki und Frau Miersch sind Lehrerinnen für Sonderpädagogik. Durch langjährige Lehrtätigkeit an verschiedenen Förderschulen sowie die therapeutische Arbeit in sprachtherapeutischen Einrichtungen konnten sie umfangreiche und qualifizierte Erfahrungen sammeln. Diese Kompetenzen können erfolgreich in das gesamte Schulleben der Grundschule eingebracht werden.

Eva Miersch gehört seit dem Schuljahr 2009/10 zum Team. Seit 2023 arbeitet Elisabeth Lipki an der Wilhelm- Busch-Schule.

In diesem Schuljahr werden ca. 30 SchülerInnen in den Eingangsklassen sowie im dritten und vierten Schuljahr erweitert individuell gefördert. Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Sprache, Lernen sowie Emotionale und Soziale Entwicklung und Autismus. 

Beim Gemeinsamen Lernen hat das Team-Teaching eine zentrale Bedeutung. Es findet eine enge Zusammenarbeit und Beratung zwischen der Sonderschullehrerin und der Klassenlehrerin statt. Während der GL-Stunden ist die Klasse zeitweise mit zwei Lehrkräften besetzt, was allen Kindern der Klasse optimale Unterstützung bietet.

Darüberhinaus erhalten Kinder Förderung in Form von Kleingruppenunterricht, Einzelarbeit sowie therapeutischen Einheiten(Sprachtherapie, Sensorische Integration, Wahrnehmungsförderung, Förderung der Fein-und Grobmotorik, Konzentrationsförderung, Unterstützung der sozialen/ emotionalen Entwicklung, Psychomotorik etc).

Gemeinsam werden Förderpläne mit individuellen Förderzielen entwickelt, die sich sowohl an den Unterrichtsinhalten als auch an den individuellen Stärken und Beeinträchtigungen der Kinder orientieren.

Eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern ist unerlässlich. Pädagogische Fördermaßnahmen, die im häuslichen Umfeld weitergeführt werden, ermöglichen eine intensivere und schnellere Erreichung der individuellen Förderziele und eine qualitativ optimale Förderung. Inklusive Schulen stellen günstige Bedingungen für gemeinsames Lernen und echtes Miteinander dar. Ihr Erfolg erfordert allerdings gemeinsame Anstrengungen, nicht nur von LehrerInnen und Schulpersonal, sondern auch von Eltern, Kindern, Familien und Freiwilligen.

Von großer Bedeutung für eine bestmögliche Förderung ist die Kooperation mit außerschulischen Institutionen. Die Diagnosen und Einschätzungen von Kinderärzten, Psychologen, Sprach- und Ergotherapeuten sind oftmals die Grundvoraussetzung für die Entwicklung effektiver Maßnahmen innerhalb der individuellen Förderpläne.

Der eingerichtete Förderraum ermöglicht sowohl die Förderung innerhalb von Kleingruppen als auch Einzelförderung. Hier können Kinder mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten gezielt und ganzheitlich gefördert werden.
 

Ein Beispiel aus dem Anfangsunterricht

Damit Buchstaben im An-/ Aus- und Inlaut intensiver gelernt und behalten werden bietet die Zuordnung von Gegenständen zum entsprechenden Laut mit dem Rollbrett gezielte Bewegungsmöglichkeiten diese Lernschritte zu vollziehen.

Zahlenbilder und entsprechende Mengen aus unterschiedlichen Materialien erleichtern besonders Kindern mit dem Förderschwerpunkt Lernen den Zugang zum Zahlenverständnis.

Zahlenbilder.jpg

 

 

Wege zum GL

Eltern von Schulneulingen können sich bereits vor der Einschulung an die Wilhelm-Busch-Schule wenden, wenn sie sich über die schulische Förderung ihres Kindes informieren möchten. Generell ist für alle Kinder die Regelschule der erste Förderort! 

Wichtig für eine gute Förderung von Anfang an ist die Kooperationsbereitschaft und aktive Mitarbeit der Eltern. Je mehr Informationen und Hintergrund wir zu individuellen Entwicklungsbesonderheiten erhalten, desto gezielter und schneller kann unsere Förderung ansetzen. Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen („LES-Kinder“) werden an unserer Schule in der Regel ohne ein AO-SF eingeschult.

Eltern können jedoch in jeder Alters-und Klassenstufe einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) stellen, vor allem, wenn absehbar ist, dass das Kind an der Regelschule nicht so umfassend gefördert werden kann, wie es an einer speziellen Förderschule der Fall wäre.
Nach einem Beratungsprozess gemeinsam mit den beteiligten LehrerInnen und der Schulleitung wird solch ein Antrag an das Schulamt des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim gestellt. In einem Diagnoseverfahren wird dann der eventuelle sonderpädagogische Unterstützungsbedarf ermittelt  und ein Förderschwerpunkt benannt (siehe oben). Die Entscheidung für die Teilnahme des Kindes am Gemeinsamen Lernen und den entsprechenden Förderort trifft immer die Schulaufsicht (in Kooperation mit den Eltern und der Schule).

Weitere Einzelheiten über den genauen Verlaufs eines AO-SF finden Interessierte und Betroffene auch auf der Homepage des Schulamtes des Rhein-Erft-Kreises www.rhein-erft-kreis-de.

Anmerkung: Einzelne Textbausteine in Anlehnung an "Zukunft der Bildung- Schule der Zukunft" und Norbert Greuel "AKV-Kompetenz", Feb.2002

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